Wohnungsreinigung bei Auszug

Hat man beim Umzug alle Sachen aus der bisherigen Wohnung herausgetragen, steht meist noch die Wohnungsreinigung bei Auszug an, bevor man den Vermieter oder die neuen Besitzer zur Wohnungsübergabe trifft. 

Wie gründlich die Wohnung geputzt werden muss, ist oft im Mietvertrag angegeben. Handelt es sich um einen Immobilienverkauf, so ist mit dem Vertragspartner der Punkt der Endreinigung im Voraus zu klären und vertraglich festzuhalten. Hier kommt es ganz darauf an, was der Käufer mit der Wohnung vorhat. Will er renovieren oder sogar umbauen bevor er einzieht, kann auf eine gründliche Wohnungsreinigung bei Auszug verzichtet werden. Ist dem Käufer aber der Sauberkeitszustand der Immobilie sehr wichtig, sollte er dies in dem Kaufvertrag aufführen lassen.

Achtung: Auch wenn die Wohnungsreinigung bei Auszug im Vertrag nicht erwähnt wird, sollte die Wohnung/ das Haus und auch die Außenbereiche trotzdem gereinigt werden. Die Immobilie sollte so aussehen, wie du sie gerne selbst beim Einzug antreffen würdest – sauber, ordentlich und ohne Schäden.

Wohnungsreinigung bei Auszug mit Hilfe einer Reinigungsfirma:

  • Alle Möbel müssen aus der Wohnung raus sein, bevor die Firma anrückt.
  • Entferne alle Essensreste und Lebensmittel aus dem Kühlschrank und aus der Tiefkühltruhe.
  • Die Wohungsreinigung kostet etwa 2-4 Euro pro Quadratmeter.
  • Die meisten Reinigungsfirmen bieten eine Zufriedenheitsgarantie, sodass du als Kunde Nachbesserungen fordern kannst, falls du oder der neue Eigentümer/ Mieter nicht zufrieden bist/ ist. 

Wohnungsreinigung mit Reinigungsfirma: Mehr Infos

Eine normale Endreinigung umfasst in der Regel Putzen, Staubwischen und Fensterputzen. Sollte man Zusatzleistungen benötigen, kann man diese natürlich dazubestellen: z. B. Reinigung von Balkon, Terrasse, Garage oder Keller. Meistens muss man die schweren Einrichtungsgegenstände (Herd, Waschmaschine) selbst verschieben/ raustragen, damit die Firma gründlich putzen kann. Frage bei der ausgewählten Reinigungsfirma, welche Regeln gelten. Falls du mit dem Endergebnis nicht zufrieden bist, kannst du reklamieren. Das kann zu einer Nachbesserung, einer Preisminderung oder einem Rücktritt vom Vertrag führen. Falls deine alte Wohnung einen Garten hat, muss auch dieser „gereinigt“ werden. Das heißt, dass der Garten in gutem Zustand und ohne Abfall oder Schutt hinterlassen werden muss. Auch das kann die Reinigungsfirma auf Wunsch erledigen.

Übrigens: Hast du vor, für deinen Umzug eine Umzugsfirma zu beaftragen, kannst du auch sie mit der Wohnungsreinigung beauftragen. 

 

Wann zu erledigen?

Gib die Endreinigung etwa 14 bis 30 Tage vor dem Umzugstag in Auftrag

Willst du die Wohnungsreinigung bei Auszug selbst erledigen? Fange am besten 3 Tage vorher an. 

von  Irina | 04-05-2014 |
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