Wartung der Heizungsanlage – Aufgaben von Vermieter und Mieter in der Schweiz?
In der Schweiz regelt das Mietrecht, die Verantwortlichkeiten von Vermietern und Mietern. Ab dem Jahr 2020 gilt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Heizungsanlage zuständig ist, während der Mieter sich um die Wartung kümmern muss. Dies schließt üblicherweise Mietverhältnisse ein, die dem Schweizer Obligationenrecht (OR) unterliegen.
In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, wer in der Schweiz für die Wartung der Heizungsanlage verantwortlich ist, wie hoch die Kosten für eine solche Wartung sein dürfen, wie oft sie durchgeführt werden muss und welche weiteren Aspekte es zu berücksichtigen gibt.
Wer trägt die Verantwortung für die Wartung der Heizungsanlage – Mieter oder Vermieter?
Die Antwort ist einfach: Für die Wartung ist der Mieter zuständig, für Reparaturen der Vermieter. Aber was bedeutet das in der Praxis?
Grundsätzlich gehört die Heizungsanlage zum vermieteten Inventar der Wohnung, es sei denn, man hätte es mit einer Wohnung unter dem Standard zu tun, was selten der Fall ist.
Welche Pflichten hat der Vermieter in der Schweiz?
Der Vermieter muss die Heizungsanlage in einem funktionsfähigen Zustand übergeben und für deren Instandhaltung sorgen. Das bedeutet, dass die Anlage bei Mietbeginn funktionieren muss. Es ist empfehlenswert, nach der letzten Wartungsbestätigung zu fragen, um sicherzustellen, dass die Anlage in gutem Zustand ist. Tritt während der Mietdauer ein Defekt auf, ist in der Regel der Vermieter für die Reparatur zuständig.
Welche Pflichten hat der Mieter in der Schweiz?
Der Mieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage regelmäßig warten zu lassen, üblicherweise alle zwei Jahre. Die Kosten für die Wartung trägt der Mieter. Geht die Anlage trotz regelmäßiger Wartung defekt, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen.
Was geschieht, wenn die Heizungsanlage nicht gewartet wurde und ausfällt?
Wenn der Mieter die Wartung vernachlässigt und die Anlage ausfällt, muss zunächst der Vermieter für die Reparatur aufkommen. Er kann jedoch vom Mieter Schadenersatz fordern. Die Höhe der Forderung hängt von der Nachlässigkeit des Mieters ab und wird im Einzelfall entschieden.
Was versteht man unter einer Heizungswartung in der Schweiz?
Die Heizungswartung umfasst in der Regel die Kontrolle, Reinigung und Instandsetzung der Anlage. Eine solche Wartung dauert je nach Verschmutzungsgrad etwa 1 bis 1,5 Stunden. Durch regelmäßige Kontrollen wird die Funktionsfähigkeit der Heizung gewährleistet und der gute Zustand der Anlage erhalten.
Was kostet eine Heizungswartung in der Schweiz?
Die Kosten für eine Heizungswartung bewegen sich in der Schweiz zwischen CHF 100,- und CHF 200,-. Die Preise können je nachdem, ob man einen allgemeinen Installationsbetrieb oder einen Spezialisten eines bestimmten Unternehmens engagiert, variieren.
Wer trägt die Kosten, wenn während der Wartung ein Schaden entdeckt wird?
Wie bereits erwähnt, ist in der Schweiz der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich. Wenn bei der Wartung ein Schaden festgestellt wird, übernimmt der Mieter die Kosten der Wartung und der Vermieter die Kosten der Reparatur. Es ist ratsam, den Installateur zu bitten, zwei separate Rechnungen zu erstellen, und den Vermieter über die notwendigen Reparaturen zu informieren.
Wie häufig sollte in der Schweiz eine Heizungswartung durchgeführt werden?
In der Schweiz sollte die Wartung der Heizung normalerweise alle 1 bis 2 Jahre erfolgen. Das genaue Wartungsintervall hängt jedoch vom Alter und Zustand der Anlage ab. Bei älteren Anlagen kann eine häufigere Überprüfung sinnvoll sein.
Tipp: Bei Unsicherheiten sollten Sie das Thema immer mit Ihrem Vermieter besprechen.
Wer ist verantwortlich, wenn die Heizung defekt ist?
Wenn die Heizung trotz regelmäßiger Wartung ausfällt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Hat der Mieter jedoch die Wartung vernachlässigt, muss der Vermieter zunächst für die Reparatur aufkommen, kann aber die Kosten vom Mieter zurückfordern. Dies begründet sich dadurch, dass der Mieter seiner Wartungspflicht nicht nachgekommen ist und somit fahrlässig gehandelt hat.
Was ist noch zu beachten?
Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, haben oft das Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht. In solchen Fällen sollte über die Installation einer neuen Heizung nachgedacht werden.
Achtung! Bei Gasgeruch sollte immer sofort ein Fachinstallateur kontaktiert werden.
Die Heizungswartung in der Schweiz – ein Thema, das klar geregelt ist: Der Vermieter sorgt für Instandhaltung, der Mieter für die Wartung. Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare oder Erfahrungen zum Thema Heizungswartung.