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11-9-2023 - von Андрій

Umzugsurlaub in der Schweiz 2023?

Planst du dieses Jahr einen Umzugsurlaub in Zürich, Bern, Basel oder einem anderen Ort in der Schweiz zu nehmen und bist dir unsicher, ob du einen Anspruch darauf hast? Dieser Artikel wird dir weiterhelfen. Erfahre hier, wie es um die rechtlichen Bestimmungen zu Umzugstagen in der malerischen Eidgenossenschaft steht. Gibt es in der Schweiz ein gesetzliches Recht auf freie Tage für den Umzug, oder ist dies eher eine freiwillige Leistung von besonders entgegenkommenden Arbeitgebern?

Die Antwort ist nicht so einfach.

Glückliches Paar genießt den neuen Lebensabschnitt in ihrer Schweizer Wohnung, umgeben von Umzugskartons, beim gemeinsamen Tanzen und Einrichten ihres neuen Heims – Umzugsservice, Wohnungseinrichtung und Lebensfreude in der Schweiz 2023.
Bild: Canstockphoto.com

Gibt es in der Schweiz gesetzlichen Umzugsurlaub?

Auch im Jahr 2023 gibt es in der Schweiz keine explizite gesetzliche Regelung für einen Anspruch auf Umzugsurlaub. Doch die gute Nachricht ist: In vielen Arbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sind 1 – 2 Umzugstage vorgesehen.

Wie viele Tage Umzugsurlaub stehen mir zu?

In der Schweiz ist die Anzahl der Tage für den Umzugsurlaub nicht einheitlich geregelt und hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis ab. Wichtige Anlaufstellen, um die Dauer deines Umzugsurlaubs zu klären, sind das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die jeweiligen Branchenverbände und dein spezifischer Gesamtarbeitsvertrag. In der Regel werden von Arbeitgebern 1 Tag Umzugsurlaub für einen Umzug am selben Ort und 2 Tage bei einem Ortswechsel gewährt.

Wer hat Anspruch auf Umzugsurlaub in der Schweiz?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmende in der Schweiz, der in einem Arbeitsverhältnis steht, Anspruch auf Urlaubstage. Der Sonderurlaub, welcher auch für Umzüge gelten kann, wird in der Regel im individuellen Arbeitsvertrag oder im GAV geregelt.

Wann hat man Anspruch auf Umzugsurlaub in der Schweiz?

Dein Gesamtarbeitsvertrag bietet die wichtigste Auskunft über den Sonderurlaub. Du kannst ihn online auf der Webseite des SECO oder deines Branchenverbands einsehen. Bist du in einem Angestelltenverhältnis, kannst du dich auch für eine Rechtsberatung an das Bundesamt für Justiz wenden oder deine Gewerkschaft kontaktieren. Oftmals wird ein Umzug als gültiger Grund für eine bezahlte Freistellung anerkannt, sodass du möglicherweise Anspruch darauf hast.

Wann bekommt man Sonderurlaub in der Schweiz?

Als wichtige Informationsquelle für die Schweiz solltest du deinen Arbeitsvertrag oder den anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) konsultieren. Diese Dokumente findest du möglicherweise online auf den Webseiten von Arbeitsverbänden oder über den Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Bist du in einem Angestelltenverhältnis, so kannst du auch eine Rechtsberatung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder bei deiner Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Dies ist besonders zu empfehlen, falls es Unklarheiten bezüglich deines Anspruchs auf Sonderurlaub gibt. Üblicherweise wird ein Umzug in der Schweiz als triftiger persönlicher Grund für eine bezahlte Freistellung anerkannt.

Welche Gründe gibt es für Sonderurlaub in der Schweiz?

In der Schweiz sind Umzüge nicht der einzige Grund für Sonderurlaub. Zu den besonderen Ereignissen, die für Sonderurlaub in Betracht kommen, gehören:

  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes (auch für Väter)
  • Hochzeit oder Todesfall (von nahestehenden Verwandten)
  • Umzug
  • Vorladung zu einer behördlichen Einrichtung
  • Arztbesuche

In der Regel ist es möglich, für diese Ereignisse maximal eine Woche Sonderurlaub zu beantragen.

Umzug am Wochenende statt Sonderurlaub?

Viele Arbeitnehmende in der Schweiz führen ihren Umzug in der Freizeit durch, aber das muss nicht sein. Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, sollten Arbeitgeber in der Regel 1-2 Tage freistellen. Bei einem Umzug aus privaten Gründen wird häufig zumindest ein Urlaubstag gewährt.

Ein kleiner Tipp: Da Umzüge in der Schweiz auch am Wochenende stattfinden können, wird die Beantragung zusätzlicher freier Tage nicht immer als angebracht angesehen. Argumente können deine Anfrage unterstützen, etwa wenn Behördengänge während der Arbeitszeit erforderlich sind oder wenn in bestimmten Wohnsituationen Renovierungsarbeiten nicht abends oder am Wochenende vorgenommen werden dürfen, um die Ruhe nicht zu stören. Solche Argumente können es erleichtern, den Arbeitgeber von der Notwendigkeit eines Sonderurlaubs für den Umzug zu überzeugen.

Suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten!

Eine positive Beziehung zu deinem Vorgesetzten kann natürlich eine große Rolle spielen, wenn es darum geht, die Genehmigung für Sonderurlaub für deinen Umzug in der Schweiz zu erhalten. Informiere dich jedoch zuvor gründlich über deine Ansprüche, um deine Anfrage mit handfesten Informationen aus deinem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu untermauern. Gute Argumentation und Kommunikation sind definitiv förderlicher für das Arbeitsklima, als deine Rechte „mit Gewalt“ durchzusetzen.

In der Regel wird eine Freistellung vom Arbeitgeber problemlos genehmigt. Du solltest den Umzug unbedingt frühzeitig bei deinem Vorgesetzten anmelden, idealerweise schon 2-3 Monate im Voraus. Die Planung für einen Umzug beginnt ja normalerweise auch einige Monate vorher, daher sollte das machbar sein. Für eine effiziente Planung kannst du auf Portalen wie deine Details zum Umzug eingeben. Innerhalb weniger Tage erhältst du Angebote von bis zu 6 Umzugsfirmen aus deiner Region in dein E-Mail-Postfach. Diese Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

UMZUGSANFRAGE STELLEN

Ein oder zwei Tage frei zu bekommen, kann einen erheblichen Unterschied bei deinem Umzug machen. Eine bewilligte Sonderfreistellung kann sehr wertvoll sein. Solltest du dir unsicher sein, vergiss nicht auf die verschiedenen Anlaufstellen wie die Arbeitnehmerberatung oder deine Gewerkschaft. Versuche jedoch in erster Linie, deine Ansprüche mit guter Kommunikation und starker Argumentation bei deinem Vorgesetzten durchzusetzen. Dann sollte es auch bei dir in der Schweiz im Jahr 2023 mit dem Sonderurlaub für den Umzug klappen.

Quellen: